(SWK) – Der Anfang Mai zur Begutachtung versandte Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 besteht aus zwei Teilen: Teil I (341/ME 27. GP ; Änderungen ua im FinStrG, ABBG und GMSG) fällt in die Verantwortung des BMF; Teil II (339/ME 27. GP ; Novelle des SBBG) ressortiert beim BMAW. Primäre Zielsetzung des Gesetzespakets ist die Bekämpfung von Sozialbetrug – insbesondere mit Scheinrechnungen und Schwarzlohnzahlungen – durch Scheinunternehmen. Der folgende – ebenfalls zweigeteilte – Überblick skizziert zunächst die wesentlichen Eckpunkte der gemeinsamen inhaltlichen Klammer und widmet sich danach weiteren, insbesondere finanzstrafrechtlichen Neuerungen. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

