Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 ist eine befristete echte Umsatzsteuerbefreiung (Steuersatz von 0 % ohne Verlust des Vorsteuerabzugs) für Photovoltaikmodule für den Zeitraum von 1. 1. 2024 bis 31. 12. 2025 eingeführt worden. Betroffen sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Versandhandelslieferungen, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. In einer BMF-Information vom 8. 3. 2024 werden weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet. Durch die Umsatzsteuerbefreiung sollen im Zeichen der Ökologisierung und der Energiewende insbesondere Photovoltaikanlagenkäufer, denen kein Vorsteuerabzug zusteht, nicht mit Umsatzsteuer belastet werden.

