Anfang März hat die Bundesregierung bei der Vorstellung des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ angekündigt, den Erwerb eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) von den Gebühren für die Eintragung von Eigentum und Pfandrecht bis zu einer Grenze von 500.000 Euro und befristet für zwei Jahre zu befreien. Die entsprechende Änderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) hat noch im März den Nationalrat passiert. Dieser Beitrag stellt die Regelung vor.

