Anleger, die in russische Aktienzertifikate (zB ADR/GDR) investiert haben, dürften in jüngerer Zeit vermehrt versuchen, diese in die jeweiligen Aktien umzutauschen. Zur ertragsteuerlichen Behandlung eines solchen Umtausches wurde kürzlich im Rahmen einer Anfragebeantwortung die Rechtsansicht des BMF veröffentlicht. Diese soll im Folgenden dargestellt und kritisch gewürdigt werden.
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