Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste wurde ein unmittelbar anwendbarer Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die Bedingungen für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im gesamten Binnenmarkt harmonisiert werden. Die Verordnung gilt ab dem 17.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

