Mit dem Erkenntnis vom 26. 9. 2022, RV/5100203/2019, erging ein BFG-Judikat zur steuerlichen Abschottungswirkung von ausländischen Er- und Ablebensversicherungen. Die Entscheidung gibt Anlass, sich näher mit dem entscheidenden Kriterium für die Unterscheidung einer Kapitalveranlagung von einer (in- oder ausländischen) Lebensversicherung auseinanderzusetzen.
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