Die Globale Mindestbesteuerung verfügt über ein Übergangsregime, das zT Erleichterungen mit sich bringt, zT aber auch steuerplanerischen Gestaltungen vorbeugen soll. Es finden sich (a) Regelungen zum Umgang mit bilanziell erfassten latenten Steuern, die naturgemäß durch Vorperioden beeinflusst sind, (b) eine Vorschrift zur Vermeidung steuerplanerischer Gestaltungen vor Inkrafttreten von Pillar II, (c) übergangsweise Erleichterungen für die substanzbasierte Freistellung von Gewinnen und für die Erklärungspflichten und (d) eine Befreiung für Unternehmensgruppen in der Anfangsphase der internationalen Tätigkeit. Diese Übergangsregelungen sollen in weiterer Folge näher beleuchtet werden.