Die Ausstellung von Rechnungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens. Gemäß EuGH-Rechtsprechung sind die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausschlaggebend. Am 8. 12. 2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSyst-RL veröffentlicht (ViDA). Jeder Steuerpflichtige soll nunmehr verpflichtend dem EU-Ansässigkeitsstaat Daten über jede Lieferung und Verbringung von Gegenständen, jeden innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und jede erbrachte Dienstleistung, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig ist, melden.