Die Wirtschaftstreuhandberufe kennen Hinweisgebersysteme und Schutzbestimmungen für Hinweisgeber als Teil ihres Berufsrechts schon seit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL durch das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) und der auf dessen Grundlage ergangenen Richtlinie über die Geldwäscheprävention bei Ausübung von WT-Berufen (KSW-GWPRL). Seit 25. 2. 2023 steht zudem das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Kraft, das zahlreiche Verpflichtungen auch für Hinweise weit über die Geldwäscheprävention hinaus enthält. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zu den neuen Verpflichtungen der Wirtschaftstreuhandberufe und ihr Verhältnis zu den bestehenden Normen im Bereich Whistleblowing.