Dieser Beitrag widmet sich einem Sonderthema der aufgrund der COVID-19-Pandemie von der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) abgewickelten Wirtschaftshilfen: der Anerkennung von Bestandzinsen im Rahmen von bestimmten Förderinstrumenten der COFAG (Fixkostenzuschuss I, Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz I bis III), über welche Bestandgeber und Bestandnehmer eine Vereinbarung über eine Bestandzinsminderung abgeschlossen haben.