(SWK) – Im Fokus des am 26. 5. 2023 präsentierten zweiteiligen „Start-up-Pakets“ steht die Förderung unternehmerischer Innovationen und Risikobereitschaft durch flexiblere Rahmenbedingungen. Das vom BMJ ausgearbeitete Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 sieht ua eine neue Gesellschaftsform – die flexible Kapitalgesellschaft – und eine Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro vor; das vom BMF in Begutachtung verschickte Start-Up-Förderungsgesetz bringt ein eigenes steuerliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups.