Das BFG hatte am 2. 12. 2022, RV/7102465/2021, zu entscheiden, ob für eine Psychotherapeutin und Managementtrainerin ein häusliches Arbeitszimmer, trotz parallel bestehenden Büros, steuerlich eine zulässige zusätzliche Ausgabe darstellt. Was laut BMF-Richtlinien auf den ersten Blick nicht möglich scheint, hat das BFG in diesem Fall zugelassen.
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