Mit dem AbgÄG 2014 wurde das für Unternehmensgruppen vormals vorgesehene Firmenwertabschreibungsregime des § 9 Abs 7 KStG abgeschafft. Für bereits laufende Firmenwertabschreibungen betreffend vor dem 1. 3. 2014 angeschaffte Beteiligungen sieht § 26c Z 47 KStG eine unter bestimmten Voraussetzungen anzuwendende Vertrauensschutzregelung vor. Der VwGH hatte sich jüngst erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vertrauensschutzregelung auch iZm einbringungsbedingten Beteiligungserwerben anzuwenden sein kann.

