Die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG) zur Attraktivierung von Investitionen zeitlich unbefristet eingeführte beschleunigte Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Gebäude wirft im Anwendungsbereich erhebliche Fragen auf. Ersichtlich wird dies in den Auslegungsversuchen zu einigen Wortfolgen der neuen Regelung selbst sowie im Kontext zum unternehmensrechtlichen Maßgeblichkeitsprinzip. Der Beitrag zeigt – nach Darstellung der Vorschriften zur Abschreibung von Gebäuden im allgemeinen steuerrechtlichen Kontext – die zum Teil in der Literatur bereits aufgeworfenen Fragen, ergänzt diese mit eigenen Überlegungen und begründet das Erfordernis von Klarstellungen durch den Gesetzgeber.