Am 23. 2. 2021 wurde der Ministerialentwurf zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie (RL [EU] 2019/1023; RIRL) veröffentlicht. Durch das RIRL-UG soll ein Verfahren für die präventive Restrukturierung von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eingeführt werden (Restrukturierungsverfahren), indem Unternehmen (ausgenommen Unternehmen des Finanzsektors) ihre Verbindlichkeiten mit Zustimmung der in Klassen einzuteilenden Mehrheit der Gläubiger neu ordnen.