Seit vielen Jahren ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Pauschalwertberichtigungen in Diskussion. Im Unternehmensrecht sind sie etabliert. Bislang haben nur Einzelwertberichtigungen (bzw auch pauschale Einzelwertberichtigungen) die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert. Ab 2021 mindern auch Pauschalwertberichtigungen die steuerliche Bemessungsgrundlage (wie auch Pauschalrückstellungen, die aber hier nicht behandelt werden). Das Steuerrecht setzt damit nun erstmals positive Anreize für gut entwickelte Risikomanagementsysteme. Dieser Beitrag schildert die Sicht der Kreditinstitute, für die Pauschalwertberichtigungen eine wichtige Funktion im Risikomanagement haben.