Die Hintergründe der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen des COVID-19-StMG lassen sich, seinem Titel entsprechend, mit zwei Worten zusammenfassen: Brexit und COVID-19. Die Brexit-motivierten Regelungen finden sich in § 1 Abs 3 UStG und § 28 Abs 53 Z 2 UStG; der überwiegende Rest steht iZm COVID-19. Weder in die eine noch in die andere Kategorie fallen die Steuersatzermäßigung für bestimmte kleine Reparaturen sowie die Erweiterung der Anlage 1 um die Z 35 (Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art), im politischen und medialen Diskurs als Senkung der „Tamponsteuer“ bezeichnet. Letzteres war im ursprünglichen parlamentarischen Initiativantrag nicht enthalten.