Dieser Beitrag setzt sich mit den Regelungen im Bereich der Zuständigkeit(en) für die Durchführung von Finanzstrafverfahren auseinander, wie sie vom Gesetzgeber infolge der Finanzorganisationsreform normiert worden sind. Analysiert werden offene Fragen – ua iZm den Übergangsregelungen.
Schlagwörter: