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VwGH und BFG zur Empfängerbenennung im Baugewerbe

SteuernSteuerrechtStefan Papst, Werner VötterSWK 2021, 922 - 927 Heft 16 v. 1.6.2021

Im November 2020 hob der VwGH zwei BFG-Erkenntnisse zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO in der Baubranche wegen Verfahrensfehlern auf. In beiden Fällen hat das BFG im fortgesetzten Verfahren den in der Baubranche im Zeitpunkt der jeweiligen Geschäftsanbahnung geltenden Sorgfaltsmaßstab zu erheben und unter Wahrung des Parteiengehörs seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

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