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Sinngemäße Anwendung des Art 87 UZK für die Bestimmung des Einfuhrorts?

SteuernSteuerrechtThomas Bieber, Walter SummersbergerSWK 2021, 748 - 754 Heft 12 v. 20.4.2021

Der Eingang in den Wirtschaftskreislauf wird im vorliegenden EuGH-Urteil vom 3. 3. 2021, Hauptzollamt Münster, C-7/20 , deshalb bejaht, weil der Gegenstand im Wohnsitzmitgliedstaat genutzt wurde, obwohl der Gegenstand bereits in einigen Mitgliedstaaten zuvor genutzt worden war. Zudem behandelt der EuGH weder die eigentliche Vorlagefrage noch die Frage der Wiederausfuhr. Dies überzeugt nicht und macht den „Wirtschaftskreislaufgedanken“ schwer greifbar. Wir haben mehr Fragen als Antworten.

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