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Erstreckung der Quotenregelungstoleranzfrist für 2019

TagesfragenSteuerrechtSWK 2021, 641 Heft 10 v. 1.4.2021

Mit Erlass des BMF vom 24. 3. 2021, Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2019 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, 2021-0.214.495, wird die im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) in Abschnitt 4.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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