Auch im Finanzstrafrecht folgt die Strafbarkeit des Zusammenwirkens mehrerer Personen bei einer Tat den Grundprinzipien des Allgemeinen Strafrechts (§§ 1 bis 17 StGB). Dieser Beitrag untersucht die Voraussetzungen der Strafbarkeit der Beteiligten am finanzstrafrechtlichen Sonderdelikt anhand praxisnaher Fallkonstellationen für die Blankettstrafnormen des GMSG und des WiEReG.
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