Insbesondere gemeinnützige Organisationen können ihre (betrieblichen) Tätigkeiten oft nur durch Subventionen bzw Zuschüsse und/oder Spenden erbringen und aufrechterhalten. Die Frage, ob für Aufwendungen, die zur Erlangung von Subventionen bzw Spenden getätigt wurden, ein Vorsteuerabzug zusteht, ist für solche Organisationen daher von enormer Bedeutung.
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