Mit Erkenntnis vom 18. 12. 2019, Ro 2016/15/0041, hat der VwGH im Revisionsverfahren des Finanzamts Linz gegen das Erkenntnis des BFG vom 3. 8. 2016, RV/5100360/2013, betreffend Energieabgabenvergütung für 2011 (mitbeteiligte Partei: Dilly’s Wellnesshotel GmbH) das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Damit hat der VwGH hoffentlich einen Schlussstrich unter die „endlose Geschichte“ der Energieabgabenvergütung gezogen und eine für zahlreiche Unternehmen, die österreichischen Verwaltungsgerichte und die Finanzverwaltung jahrelang andauernde Rechtsunsicherheit beendet.