Der Gesetzgeber hat im Rahmen des AbgÄG 2020 die Bestimmungen des § 47 EStG für die verpflichtende Durchführung des Lohnsteuerabzugs neu geregelt. Die Einführung eines verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens hat nunmehr für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen mit Einkünften aus einem Dienstverhältnis (§ 25 EStG) zu erfolgen. Damit wird die Verpflichtung zur Durchführung des monatlichen Lohnsteuerabzugs auf alle im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen erweitert. Die legistische Umsetzung hat jedoch überschießende Konsequenzen und wurde vom BMF im Rahmen einer Info bereits wieder klargestellt. Paul Hollaus beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Neuregelung und stellt einige in der Praxis häufig vorkommende Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Info dar.