Der BMF-Erlass vom 13. 1. 2020, BMF-010221/0402-IV/8/2019, BMF-AV 2020/5, gibt den Inhalt einer zwischen Österreich und den Niederlanden abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Das DBA Niederlande enthält keine dem Art 25 Abs 2 letzter Satz OECD-MA entsprechende Regelung, dass Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten umzusetzen sind.