Im Nationalrat wurde am 10. 12. 2020 ua eine umfassende Reform des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) beschlossen. Neben einer Anpassung der Definition der NoVA-pflichtigen Kfz wird die Ermittlung des Steuersatzes stufenweise verschärft; es werden aber auch einige Klarstellungen und Verbesserungen bei den Befreiungsbestimmungen vorgenommen.
Schlagwörter: