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VwGH: Rechtswidrigkeit der Abgabenfestsetzung alleine ist für Nachsicht zu wenig

SteuernSteuerrechtRobert Rzeszut, Victoria TurpinSWK 2020, 1603 - 1605 Heft 34 v. 5.12.2020

In unserem Beitrag in der SWK 1/2/2020 haben wir jüngere BFG-Judikatur besprochen, wonach es einen Nachsichtsgrund darstellt, wenn Abgaben eingehoben werden, die offenkundig rechtswidrig vorgeschrieben wurden (§ 236 BAO). Gegen dieses BFG-Erkenntnis richtete sich eine Amtsrevision. Nach nunmehr neuer höchstgerichtlicher Rechtsprechung (VwGH 4. 6. 2020, Ra 2019/15/0117) kann die Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung nicht alleine damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt ist.

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