Mit dem Fixkostenzuschuss, dem Corona-Hilfsfonds, der Kurzarbeit, dem Härtefallfonds, den Steuerstundungen sowie diversen anderen Unterstützungsmaßnahmen wurde ein umfangreiches „Corona-Hilfspaket“ geschnürt, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Zur Abwicklung von Fixkostenzuschuss und Staatsgarantien für Betriebsmittelkredite wurde sogar eigens die COFAG gegründet. Die meisten finanziellen Hilfsmaßnahmen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ohne Rechtsanspruch gewährt. Dies bewirkt ein ausgedünntes Rechtsschutzsystem, jedoch können auch ohne Rechtsanspruch zugesagte Förderungen vom Förderungswerber am Zivilrechtswege eingeklagt werden.