Bei der Frage der Gewinnverwendung geht es vielfach um das sprichwörtlich „Eingemachte“, weil unterschiedliche – für sich betrachtet durchaus legitime – Interessen aufeinanderprallen. Die folgenden Ausführungen wollen einerseits dazu beitragen, die vielfach divergierenden Vorstellungen zu harmonisieren, und andererseits auf die Rechtsstellung sowie Gestaltungmöglichkeiten von Minderheitsgesellschaftern iZm der Gewinnverwendung eingehen.