Dieser Beitrag befasst sich mit der seit 1. 1. 2020 neu zu erhebenden Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe. Das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz (TFWAG) knüpft an den Freizeitwohnsitzbegriff des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) an. Dadurch kommt es zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von kurzzeitig vermieteten Ferienwohnungen. Neben Tirol erheben auch andere Bundesländer Freizeit-/Zweitwohnsitzabgaben, weshalb die Thematik über die Tiroler Landesgrenzen hinaus von Interesse ist.