Die Begehung einer Straftat zieht häufig eine strafrechtliche Verurteilung nach sich. Der Täter rechnet häufig mit einer solchen Verurteilung bzw hält diese wenigstens für möglich. Womit jedoch die wenigsten Verurteilten rechnen, ist, dass mit einer strafrechtlichen Verurteilung häufig auch noch weitere Nebenfolgen eintreten, und zwar automatisch und ohne Vorwarnung. Eine davon – vermutlich die gewichtigste – ist der automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.