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Der Verlustrücktrag des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020

TagesfragenSteuerrechtGebhard Furherr, Viktoria OberraderSWK 2020, 1092 - 1095 Heft 22 v. 5.8.2020

Krisenbedingt wurde Steuerpflichtigen kürzlich ermöglicht, ihre steuerlichen Verluste zeitlich befristet in Vorjahre rückzutragen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick zum neuen sogenannten Verlustrücktrag, wobei auch erste Implikationen für die Beratungspraxis aufgezeigt werden.

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