Im Zuge einer Ausfuhr ist in den Zollunterlagen auch ein Wert der Ausfuhrlieferung anzugeben. Die Angabe eines zu niedrigen Wertes (Unterfakturierung) ermöglicht es dem Erwerber, im Drittland Abgaben zu sparen. Fraglich ist, ob die bewusste Falschangabe des Lieferanten dazu führt, dass ihm die Steuerfreiheit einer unstrittigen Ausfuhrlieferung versagt wird.
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