Mit Info des BMF vom 12. 5. 2020, 2020-0.092.779, wurde die Rechtsansicht zur Steuerbegünstigung für freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG) in den Rz 94 und 95a der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (im Folgenden: LStR) aufgrund der zunehmenden Digitalisierung geändert. Die Änderungen werden im Rahmen der nächsten LStR-Wartung eingearbeitet.
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