Aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen hat der Gesetzgeber zahlreiche abgabenrechtliche Erleichterungen festgelegt und ist den Abgabepflichtigen auch im Hinblick auf abgabenverfahrensrechtliche Fristen in Rechtsschutzverfahren entgegengekommen. Aufgrund der Eile, in der die Maßnahmen erlassen wurden, sind gewisse Unschärfen entstanden. Robert Rzeszut und Edith Lebenbauer beschäftigen sich mit einer davon und versuchen, diese aufzuklären.