Mit Ablauf des 31. 1. 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden („Brexit“). An diesen Austritt sind freilich auch steuerliche Implikationen geknüpft, die insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen von Bedeutung sind. Elisabeth Titz und Alexandra Wild gehen – unter Berücksichtigung der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsfrist – näher auf die ertragsteuerlichen Besonderheiten in Zusammenhang mit dem Brexit ein und beleuchten dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Entstrickungsbesteuerung.