Mit dem Erkenntnis vom 4. 12. 2019, Ro 2018/16/0004, hat der VwGH seine neue strenge Judikaturlinie zur Unterscheidung zwischen bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer zur Bemessung der Bestandvertragsgebühr bestätigt. Erik Pinetz und Erich Schaffer geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu diesem gebührenrechtlichen Dauerbrenner.
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