Im 3. COVID-19-Gesetz wurde klargestellt, dass Zuschüsse aus dem Härtefallfonds gemäß Härtefallfondsgesetz steuerfrei sind. Mit diesen Zuschüssen sollen „entgangene Einkünfte“ aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb ersetzt werden, damit die Lebenshaltungskosten der Unternehmer trotz hoher Umsatzeinbußen weiterhin gedeckt werden können. Dieser Beitrag beschreibt überblicksmäßig die Regelungen zum Härtefallfonds und geht auf damit in Zusammenhang stehende steuerliche Rechtsfolgen ein.