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Grundanteilverordnung – pauschale Ermittlung des Grundanteils

TagesfragenSteuerrechtChristian ProdingerSWK 2016, 737 - 741 Heft 16 v. 1.6.2016

Die Grundanteilverordnung (GrundanteilV), BGBl II 2016/99, lässt abhängig vom Grundstückswert und der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der Bebauung, abweichend von der gesetzlichen Grundregel, auch Grundanteile von 20 % oder 30 % zu.

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