Vertragsbediensteter mit 65
Ein Vertragsbediensteter hatte mit 65 nur eine bescheidene Pension zu erwarten und wollte länger arbeiten. Gleichwohl wurde er unter Berufung auf die gesetzliche Altersgrenze gekündigt. Der Mann erblickte darin eine verbotene Altersdiskriminierung und begehrte die Feststellung des Weiterbestandes des Arbeitsverhältnisses. Die Klage blieb erfolglos. Der OGH ging von einem offenkundigen Ausnahme- bzw. Rechtfertigungsgrund im Sinn der RL 2000/78/EG aus und sah sich nicht veranlasst, den EuGH um Vorabentscheidung zu ersuchen (9 ObA 131/05p vom 27. 11. 2006). Heute würde der OGH die Sache wohl zumindest vorlegen.

