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Streitanmerkung; Rekurskostenersatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/174bbl 2005, 250 Heft 6 v. 15.12.2005

§§ 61, 75 GBG; § 78 AußStrG

Aufgrund des am 1.1.2005 in Kraft getretenen ­neuen AußStrG hat der aus Anlass eines Streitverfahrens in einem Rechtsmittelverfahren gegen die antragsgemäße Bewilligung der Klagsanmerkung siegreiche Beklagte Anspruch auf Rekurskostenersatz.

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