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Streitanhängigkeit bei Konkursverfahren

Judikatur ZIKZIK 1995, 194 Heft 6 v. 1.12.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 171

ZPO §§ 233, 240

Das Verfahrenshindernis der Streitanhängigkeit ist auch im Konkursverfahren zu beachten. Solange ein Konkursverfahren noch anhängig ist, muß ein neuerlicher Antrag auf Konkurseröffnung zurückgewiesen werden.

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