Am 29. 3. 2006 hat der Nationalrat den Gesetzesvorschlag für das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 angenommen, in den die in der RV zum Anti-Stalking-Gesetz vorgeschlagenen Regelungen integriert wurden. Gegenüber dem in Zak 2006/117 behandelten Inhalt gab es keine Änderungen.