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Strafrechtliche Stolperfallen beim Vertrieb

Recht & HaftungChristopher Schrank, Christiane StockbauerCompliance Praxis 2016, 28 Heft 3 v. 2.9.2016

Aufgabe des Vertriebs ist es, möglichst viele Produkte "an den Mann" zu bringen. Um den Umsatz des Unternehmens anzukurbeln, halten sich Vertriebsmitarbeiter bisweilen bewusst nicht ganz an Vereinbarungen oder Zusicherungen. Auch kleine Aufmerksamkeiten verfolgen den Zweck, neue Aufträge an Land zu ziehen. Vielfach ist aber nicht bekannt, dass derartige Praktiken nicht nur zivil- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, sondern auch strafrechtlich bedenklich sind. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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