Nach vielen medialen Diskussionen hat der Nationalrat am 10.7.2014 das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 beschlossen.
Die wesentlichen Ziele diese Reform sollen nach den Grundlegungen in den Materialien in der Verkürzung der Verfahrensdauer sowie auch in der Verbesserung des Rechtsschutzes für den Beschuldigten und Schutz vor medialer Vorverurteilung durch Trennung zwischen „Verdacht“ und „Beschuldigung“ liegen. Dass diese Ziele erreicht werden, kann aus praktischer Sicht der Strafverteidigung wohl eher ausgeschlossen werden.