PSG: §§ 1, 14
Unstrittig festgestellt wurde hier der Stiftungszweck "Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung und Unterstützung hinsichtlich des allgemeinen Lebensunterhalts von Angehörigen einer oder mehrerer bestimmter Familien sowie der Verfolgung ähnlicher Zwecke". Dass dieser Stiftungszweck gerade auch den Erhalt der Wohnmöglichkeit der Begünstigten umfasst, kann keinem Zweifel unterliegen.