OGH
OGH 15.12.2025, 17 Ob 13/25y (2. Instanz: OLG Innsbruck 11.06.2025, 2 R 72/25t): Feststellung der Unwirksamkeit von Änderungen der Stiftungserklärung
Das rechtliche Interesse an der Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 S 1 PSG) ist regelmäßig nur dann zu bejahen, wenn alle von diesem Rechtsverhältnis unmittelbar Betroffenen – insbesondere auch die Privatstiftung selbst – Parteien des Feststellungsverfahrens (und damit an das Verfahrensergebnis gebunden) sind (RIS-Justiz RS0142714).

