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Steuerprüfung: quo vadis?

Steuer & ServiceMarkus ScheiblauerAFS 2015, 122 Heft 4 v. 1.9.2015

Eine jede Großbetriebsprüferin und ein jeder Großbetriebsprüfer erwirtschaftet alljährlich ein Mehrergebnis von rund 2,2 Mio Euro. Im Vergleich zu den (Gehalts-)Kosten11Durchschnittlich 73.929 Euro (2012) weist jedes der knapp 50022Zum 1.1.2013 entsprach der Personalstand der Großbetriebsprüfung genau 496,63 Vollbeschäftigungsäquivalenten österreichischen Großbetriebsprüforgane ein 30-faches331.117.790.000/496,63/73.929 = Kosten-Nutzen-Verhältnis: 30,4 Kosten-Nutzen-Verhältnis auf! So erbrachten 4.938 Großbetriebsprüfungen im Jahre 201244Der Geschäftsbericht der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung 2013, abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Geschaeftsbericht-Steuer_u_Zollverw_2013.pdf?4jwms2 (eingesehen am 17.11.2014), weist für das Jahr 2013 aus 4.535 Prüfungsfällen ein Mehrergebnis von rund 823 Mio Euro aus, wobei sich der Personalstand der GBP auf nurmehr 455 Vollbeschäftigungsäquivalente reduzierte (Kosten-Nutzen-Verhältnis: 24,5) , 55Der Geschäftsbericht der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung 2014, abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR_Geschaeftsbericht_Steuer-u_Zollverw_2014.pdf?4y1e86 (eingesehen am 30.6.2015), weist für das Jahr 2014 aus 4.568 Prüfungsfällen ein Mehrergebnis von rund 878 Mio Euro aus, wobei der Personalstand der GBP mit 455 Vollbeschäftigungsäquivalenten unverändert blieb (Kosten-Nutzen-Verhältnis: 26,1) ein Mehrergebnis von über 1,1 Mrd Euro. „Im Jahr 2011 betrug das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Bediensteten der Großbetriebsprüfung sogar rund das 34-Fache.“66Bericht des Rechnungshofes Bund, Reihe 2014/14, Risikomanagement in der Finanzverwaltung, 231 Eine beeindruckende Statistik, die da der Rechnungshof veröffentlichte.77Bericht des Rechnungshofes Bund, Reihe 2014/14, Risikomanagement in der Finanzverwaltung, 231 bis 235 Eine steuerprüferliche Spitzenbilanz, die jedoch einen Schönheitsfehler hat. Denn nicht alles, was der Rechnungshof „Mehrergebnis“ nennt, bleibt auch endgültig in der Kassa der Republik. Der erste Abschnitt dieses die Artikelserie abschließenden Teiles 15 erlaubt sich daher, an die in diesem Zusammenhang bereits im vierten88Vgl Scheiblauer, Steuerprüfung: quo vadis? (Teil IV), AFS 2013, 287 ff und fünften99Vgl Scheiblauer, Steuerprüfung: quo vadis? (Teil V), AFS 2013, 295 ff Teil der Artikelserie vorgebrachte Kritik zum MbO-Management des österreichischen Steuerprüfungskorps via „Fallanzahl“ (Quantität) und „Mehr-/Minderergebnis“ (Qualität?) anzuschließen und sie rechtsvergleichend den diesbezüglichen für die deutsche Steuerprüfung angestellten Überlegungen von Sandner 1010Sandner in Schindler/Söhnchen/Streit, Merseburger Schriften zur Unternehmensführung (Band 11), Rechtliche Basis und ökonomische Aspekte zur Außenprüfung, Entwicklung einer ökonomisch fundierten Entscheidungshilfe zur verbesserten Steuerung der Außenprüfung (Aachen 2011) gegenüberzustellen. Denn auch wenn das primäre Ziel der abgabenbehördlichen (Außenprüfungs-)Tätigkeit nicht die Mehrung des Abgabenaufkommens ist (und bleiben soll), sondern eben die Verhinderung unrechtmäßiger Abgabenverkürzungen1111Vgl Stoll, BAO-Handbuch (Band 2), § 147, 1631 mit Verweis auf § 114 BAO, so gebietet der verfassungsnormierte Effizienzgrundsatz1212Art 51 Abs 8 B-VG, BGBl 1930/1 idF BGBl I 2008/1 mit seinen hehren Vorgaben der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit es mE doch, die vorhandenen (Prüf-)Kapazitäten mit einem Maximum an Effizienz nach (auch) qualitativen Gesichtspunkten zu managen.

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