Eine jede Großbetriebsprüferin und ein jeder Großbetriebsprüfer erwirtschaftet alljährlich ein Mehrergebnis von rund 2,2 Mio Euro. Im Vergleich zu den (Gehalts-)Kosten1 weist jedes der knapp 5002 österreichischen Großbetriebsprüforgane ein 30-faches3 Kosten-Nutzen-Verhältnis auf! So erbrachten 4.938 Großbetriebsprüfungen im Jahre 20124 , 5 ein Mehrergebnis von über 1,1 Mrd Euro. „Im Jahr 2011 betrug das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Bediensteten der Großbetriebsprüfung sogar rund das 34-Fache.“6 Eine beeindruckende Statistik, die da der Rechnungshof veröffentlichte.7 Eine steuerprüferliche Spitzenbilanz, die jedoch einen Schönheitsfehler hat. Denn nicht alles, was der Rechnungshof „Mehrergebnis“ nennt, bleibt auch endgültig in der Kassa der Republik. Der erste Abschnitt dieses die Artikelserie abschließenden Teiles 15 erlaubt sich daher, an die in diesem Zusammenhang bereits im vierten8 und fünften9 Teil der Artikelserie vorgebrachte Kritik zum MbO-Management des österreichischen Steuerprüfungskorps via „Fallanzahl“ (Quantität) und „Mehr-/Minderergebnis“ (Qualität?) anzuschließen und sie rechtsvergleichend den diesbezüglichen für die deutsche Steuerprüfung angestellten Überlegungen von Sandner 10 gegenüberzustellen. Denn auch wenn das primäre Ziel der abgabenbehördlichen (Außenprüfungs-)Tätigkeit nicht die Mehrung des Abgabenaufkommens ist (und bleiben soll), sondern eben die Verhinderung unrechtmäßiger Abgabenverkürzungen11, so gebietet der verfassungsnormierte Effizienzgrundsatz12 mit seinen hehren Vorgaben der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit es mE doch, die vorhandenen (Prüf-)Kapazitäten mit einem Maximum an Effizienz nach (auch) qualitativen Gesichtspunkten zu managen.