vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerprüfung: quo vadis?

Steuer & ServiceMarkus ScheiblauerAFS 2014, 202 Heft 6 v. 1.9.2014

Korruption. Steuerflucht. Scheingebilde. Missbrauch. Aggressive Steuerplanung. Gruppenbesteuerung. Verrechnungspreise. Die Liste an steuerprüferlichen Betätigungsfeldern, in welchen materiellrechtliche Korrekturerfordernisse schlummern könnten, wäre beinahe beliebig verlängerbar. So konnte in der letzten AFS-Ausgabe auch nur ein kleiner Auszug aus all‘ den möglichen Schwerpunkten, auf die sich eine Steuerprüfung stürzen könnte, präsentiert werden.11Vgl Scheiblauer, Steuerprüfung: quo vadis? (Teil X), AFS 2014, 162 ff. Sollten sich aus der materiellrechtlichen Kontrolle nun tatsächlich Korrekturerfordernisse ergeben, ist jedoch die prüferliche Arbeit damit noch nicht beendet. Denn materiellrechtliche Berichtigungen bedürfen einer formalrechtlichen Erlaubnis dazu. So gesehen bedingt eine jede materiellrechtliche Prüfungsfeststellung unweigerlich einen zweiten Prüfbereich: die „Schwerpunktprüfung formelles Recht“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!